A N G E B O T 






BUSINESS FOTOSHOOTING

Für Firmen, die ihre Internetpräsenz verbessern oder ausbauen möchten und hierfür aktuelle, sowie neue Bilder benötigen.


Dies sind meistens Porträtbilder der Mitarbeiter, Gruppenfotos einzelner Teams, Fotos von Büro und Seminarräumen, Wartezimmern, Eingangsbereichen u.v.m.


Mein Stundensatz beträgt 90 €.


Hinzu kommt noch die Nachbearbeitungszeit, welche nicht selten das doppelte des Stundensatzes in Anspruch nimmt.


BEISPIELRECHNUNG: 2 Stunden Fotoshooting vor Ort = 180 € + 4 Stunden Nachbearbeitungszeit = 540 €




Ist das Angebote für euch interessant? Dann freue ich mich über euren Auftrag!




A N M E R K U N G E N



1. A N - und A B F A H R T S P A U S C H A L E 


Bei jedem Fotoshooting fällt immer zusätzlich eine An- und Abfahrtspauschale von 0,50€/km an.



2. A N Z A H L U N G / A U S F A L L H O N O R A R


Bei Absage des Kunden (vermerkt auf deinem persönlichen Angebot nach telefonischem Vorgespräch): 

Mit der Anzahlung sichere ich mich vor zu kurzfristigen Ausfällen ab, die ich nicht mehr durch andere Aufträge kompensieren kann --> 24 stunden vorher absagen geht also nicht!


Als Freiberuflerin verkaufe ich nicht nur meine Dienstleistung, sondern auch meine Zeit:


  • Für Vorgespräche, Angeboterstellung, Fahrzeiten, Sichten, Nachbearbeiten und Archivieren von Bildern, Rechnungslegung und allgemeineOrganisations- und Kontaktarbeiten


Des Weiteren muss ich natürlich auch meine laufenden Kosten decken.

Da ich sehr gute Qualität liefere und immer kundenorientiert arbeite - und  ich genau so wie ihr Steuern und Versicherungen zahlen muss- freue ich mich, wenn mein Gesamtaufwand wertgeschätzt wird.

Ich nehme mir an dem Tag des Shootings ausschließlich für den Kunden frei und plane dementsprechend auch meine Arbeit und meine Woche ein.



3.  G U T S C H E I N E :


Gutscheine sind ab sofort nach Erwerb nur noch 12 Monate lang gültig!

Gutscheine können nach Erwerb nicht ausgezahlt werden!

Es lohnt sich vor dem Kauf gut zu überlegen, für wen der Gutschein gekauft wird und ob der oder die Beschenkte tatsächlich meine Dienstleistung in Anspruch nehmen wird.

Bei einem Gutschein besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung des Geldbetrags - es sei denn, ich kann die Leistung in dem Moment nicht erbringen.

Der Gutschein war bei Abschluss des Dienstvertrages für die Einlösung gegen die Dienstleistung gedacht und kann im Nachhinein nicht anders behandelt werden.